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Information Rennleitung

Änderung des Reglements und eine Straßensperre, die dass RAA 2015 indirekt betrifft.

Information Rennleitung

Im novellierten Regelwerk - Stand Mai 2015 befinden sich gegenüber dem Vorjahr folgende Änderungen:

  • Auf der CHALLENGE werden ab heuer nur mehr ZWEI (2) BETREUER mit Führerschein fix vorgeschrieben. Empfohlen werden jedoch weiterhin drei Betreuer (Regel 12.).
  • Aufgrund einer behördlichen Auflage ist beim RAA ab dem Großglockner (Hochtor) auch am Tag mit eingeschaltetem Licht am Rad zu fahren. Grund sind die in Tirol und Vorarlberg vermehrt vorkommenden Galerien und Tunnel, bei denen es speziell bei Radmarathons in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen gekommen ist (Regel 14.).
  • Ein Verstoß gegen behördliche Auflagen (wie zB die Licht-Regel, Musik am Pace-Car) ist zudem ein uns von der Behörde vorgeschriebener Disqualfikationsgrund (Regel 21.).


    Seit dem Frühjahr ist der Arlbergtunnel zwischen Tirol und Vorarlberg gesperrt. Auch auf das RAA hat diese Sperre Auswirkungen. Zwar bleibt die Strecke selbst unverändert, Begleitfahrzeuge können heuer diese beliebte Abkürzung in den Westen nicht nützen. Wir empfehlen, die Taktik der Teams entsprechend anzupassen und auf unserer Original-Route den Teams entgegenzufahren bzw. in Galtür einen großen Wechsel zu planen. Der Arlbergpass ist als Hauptausweichroute unter Tags nicht zu empfehlen, da das Verkehrsaufkommen und die Staugefahr (20.000 Fahrzeuge pro Tag) sehr hoch ist. Eine Nutzung (ca 40min längere Anfahrtszeit nach Bludenz bzw retour) sollte gerade in der Nacht aber möglich sein. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass am Arlbergpass heuer bergauf ein generelles Fahrradverbot gilt. Weitere

    Infos: www.stantonamarlberg.com/images/stories/pdf-dateien/flyers/ASF_SperreArlbg_Flyer_105x148_VIS.pdf

    www.stantonamarlberg.com/de/service/anreise/sperre-arlbergtunnel