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Anmeldeinformation

Race Around Austria

Anmeldebeginn

Die Registrierung zum Race Around Austria öffnet am 15. Februar 2026 um 09:00 Uhr und endet am 1. Juli 2026 um 24:00 Uhr. 
Nachmeldezeitraum: 1. Juli - 31. Juli 2026 ausschließlich per Mail an info@racearoundaustria.at.

Anmeldegebühren bei Registrierung bis 1. April

Race Around Austria 1500 - SOLO: EUR 700.-
Extreme Race Around Austria – SOLO: EUR 800.-
2er Team Race Around Austria: EUR 900.- (pro Team)
4er Team Race Around Austria: EUR 1.000.- (pro Team)

Anmeldegebühren bei Registrierung bis 1. Juni

Race Around Austria 1500 - SOLO: EUR 850.-
Extreme Race Around Austria – SOLO: EUR 950.-
2er Team Race Around Austria: EUR 1.050.- (pro Team)
4er Team Race Around Austria: EUR 1.150.- (pro Team)

Anmeldegebühren bei Registrierung bis 1. Juli

Race Around Austria 1500 - SOLO: EUR 1.000.-
Extreme Race Around Austria – SOLO: EUR 1.100.-
2er Team Race Around Austria: EUR 1.200.- (pro Team)
4er Team Race Around Austria: EUR 1.300.- (pro Team)

Achtung: Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Anmeldegebühr rechtzeitig (14 Tage) überwiesen wurde. Die Kontodaten werden nach erfolgter Registrierung per Mail bekanntgegeben.

Starterpackage

  • Start beim Race Around Austria
  • GPS – Tracker (leihweise)
  • Routebook in doppelter Ausführung (in S/W)
  • Umkleide-, Dusch-, Schlaf- und Ruhemöglichkeiten (Turnsaal)
  • Starterpackage mit RACE AROUND AUSTRIA Merchandise - Artikel
  • Alle für das Rennen benötigten Aufkleber für die Autos (Pace Car und Begleitautos) und die Startnummern für die Räder und die Fahrer (Helm). Rückstrahlaufkleber für die Räder liegen beim Rennbüro kostenlos auf. 
  • Race Around Austria T-Shirts für alle Athleten
  • Finisherpokal für alle Finisher des Rennens

Teilnahmebedingungen - AGB

Teilnahmebedingungen (AGB)

Mit der ordnungsgemäßen Anmeldung zum Race Around Austria über das offizielle Anmeldeformular und der vollständigen Bezahlung der jeweiligen Anmeldegebühr kommt ein verbindlicher Teilnahmevertrag zwischen dem Veranstalter und dem Athleten bzw. dem Team (vertreten durch die jeweilige Ansprechperson) zustande.
Der Teilnehmer erwirbt dadurch einen Startplatz für den jeweils gebuchten Bewerb.

Hinweis gemäß DSGVO: Die im Rahmen der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden maschinell gespeichert und im berechtigten Interesse des Veranstalters verarbeitet.

Die Anmeldegebühr ist grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig. Ein Übertrag des Startplatzes auf ein anderes Veranstaltungsjahr, auf eine andere Person oder auf eine andere Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Abschluss einer Teilnehmer-Stornoversicherung (z. B. Reise- oder Sportversicherung) liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers bzw. Teams und wird ausdrücklich empfohlen. Bei Ausfall eines einzelnen Teammitglieds kann bis spätestens einen Tag vor Rennstart ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Eine Änderung des Teamnamens ist bis spätestens 1. Juli des jeweiligen Veranstaltungsjahres möglich.

Bei Absage, Nichtdurchführung, Abbruch oder Verkürzung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (insbesondere Naturereignisse wie Hochwasser, Unwetter, Kälte oder Schnee, behördliche Auflagen, gesetzliche Regelungen oder sonstige Unmöglichkeit der Durchführung), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden oder Aufwendungen, insbesondere Reise-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten. Dies gilt auch im Falle des Nichtantritts durch den Teilnehmer.

Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme ist

  • die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen,
  • die Anerkennung des jeweils gültigen Reglements sowie
  • die fristgerechte Abgabe der von allen Athleten und sämtlichen Betreuern unterzeichneten Haftungsfreistellungserklärung im Rennbüro.

Die Haftungsfreistellungserklärungen sowie das Regelwerk stehen im Bereich „Download“ zur Verfügung.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen oder Anmeldungen abzulehnen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Vöcklabruck vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.