
Solo männlich/weiblich
Zweierteam männlich/weiblich
Viererteam männlich/weiblich
Nach Rücksprache mit dem Österreichischen Radsportverband (ÖRV) gelten für Lizenznehmer folgende Regelungen:
ÖRV Startverbot beim RACE AROUND AUSTRIA für die Lizenzkategorie
NICHT DAVON BETROFFEN SIND:
An der Veranstaltung können im Einzelbewerb nur volljährige Personen (Alter über 18 Jahre) teilnehmen. Im Teambewerb muss das Teammitlied über 16 Jahre alt sein.
Die Teilnahme ist mit Rennrädern ebenso erlaubt wie mit Mountainbikes. Die Fahrräder müssen aber verkehrstüchtig und für den Straßenverkehr zugelassen sein. Der Veranstalter überprüft dies bei der technischen Abnahme. Nur dort registrierte Räder dürfen während des Rennens verwendet werden.
Die Räder müssen der StVO entsprechend ausgerüstet sein.
Zusätzlich sind anzubringen:
Auf Rückstrahlaufkleber an den Schuhen kann verzichtet werden, wenn reflektierende Bänder am Knöchel getragen werden. Werden reflektierende Warnwesten getragen, so kann auf Radbeklebung gänzlich verzichtet werden. Das "Gesamtkonzept" ist entscheidend.
Zeitfahrlenker und Auflieger sind nur bei Rennrädern erlaubt.
Eine Stunde vor Einbruch der Dämmerung bzw. bis eine Stunde nach Sonnenaufgang sind auf den Rädern ein ausreichend leuchtendes weißes Licht nach vorne sowie ein rotes Licht nach hinten zu montieren und einzuschalten. Es wird empfohlen, ausreichend Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen (ohne Licht ist eine Weiterfahrt in der Nacht verboten!). Die Funktion der Lampen wird bei der technischen Abnahme überprüft. Wir empfehlen in eigenem Interesse gerade für Abfahrten extrem starke Lichter zu verwenden.
Auf das Rad muss keine Startnummer montiert werden.
Alle Räder, die beim Race Around Austria verwendet werden, sind zur technischen Abnahme mitzubringen.
Es besteht während des ganzen Rennens für den Fahrer Helmpflicht. Auch Teamfahrer, die sich außerhalb ihres Einsatzes warm fahren, haben den Helm zu tragen. Der Kinnriemen muss zu jeder Zeit STRAFF geschlossen sein, ein Öffnen ist nur im Stehen erlaubt. Auch für Bergauffahrten gibt es keine Ausnahme. Der Helm ist zur technischen Abnahme mitzubringen und wird auf seine Tauglichkeit und Zertifizierung untersucht.
Die Startnummer ist am Helm auf der linken und rechten Seite anzubringen, sie befindet sich in den Startunterlagen.
Der Rennleitung direkt unterstellt sind die Officials.
Im Einzelfall obliegt es der Rennleitung, neue Regeln aufzustellen, wenn dies die Rennsituation erforderlich macht.
Die Regeln des Race Around Austria sind immer nach drei Prinzipien auszulegen:
Werden von der Rennleitung neue Regeln aufgestellt, werden diese für die Teilnehmer verbindlich, sobald diese auf der Race Around Austria Homepage länger als 12 Stunden online sind. Volle Verbindlichkeit erlangen sie jedoch sofort, wenn die Mannschaft darüber von der Rennleitung direkt informiert wird.
Steht der Fahrer bzw. die Crew vor einem unvorhergesehenen Ereignis (Straßensperren, Wetterkapriolen, Baustellen, Umleitungen, Gefahren), ist die Rennleitung darüber zu informieren. Es gehört aber zum Renngeschehen des Race Around Austria, mit solch unvorhergesehenen Ereignissen selbst fertig zu werden. Bei Gefahr im Verzug ist von der Mannschaft die Alternative zu wählen, welche am ehesten dem Renngeschehen und dem Rennen selbst förderlich ist. Über eventuelle Zeitgutschriften bzw. Penalties entscheidet die Rennleitung nach Bewältigung des Ereignisses.
Die offizielle Rennsprache ist Deutsch. Für Teilnehmer, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, gilt als Alternative Englisch.
Die offizielle Rennzeit ist die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Zeiten sind ausschließlich im digitalem Zeitformat ohne Sekunden zu melden (Bsp.: 20:34; 09:48)
Officials sind dazu angehalten, keinen Rennteilnehmer zu bevorzugen. Hilfe können sie nur im Notfall geben.
Eine gute Beziehung zwischen den Officials und den Teilnehmern fördert das Rennklima und trägt zu einem guten Miteinander bei.
Sollten Fragen bezüglich Regeln auftreten, stehen die Officials in Einzelfällen gerne zur Verfügung. Oberste Verbindlichkeit haben jedoch die Regeln selbst bzw. die Rennleitung.
Nicht alle Officials sind in offiziell markierten Fahrzeugen unterwegs. Sie sind auch in zivil unterwegs und kontrollieren die Einhaltung der Regeln.
Alle Officials sind berechtigt, das Rennen zu überwachen und im Verstoß gegen Regeln Penalties zu verhängen. Officials ist es ebenfalls erlaubt, einen Teilnehmer bei grobem Regelverstoß zu disqualifizieren. Sollte ein Teilnehmer aus der subjektiven Einschätzung eines Officials nicht mehr in der Lage sein, das Rennen fortzusetzen, kann der Official ihm die Weiterfahrt bis auf weiteres verbieten und Zwangspausen anordnen. Auch ist es einem Official erlaubt, den Fahrer zu stoppen, um ihn über Regeln aufzuklären oder über die Sicherheitsbestimmungen zu unterrichten.
Im Falle von Beeinträchtigungen kann der Teilnehmer von Officials oder der Rennleitung auch ganz aus dem Rennen genommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Weiterfahrt ohne Sicherheitsbedenken nicht mehr möglich ist (z. Bsp. "Shermers Neck", Konzentrationsschwächen).
Bei Regelübertretungen sowie Verletzung der Straßenverkehrsordnung können Officials und die Rennleitung Penalties verhängen, die sich während des Rennens summieren. Dem Fahrer bzw. der Crew werden 4 Penalties erlaubt, der fünfte Penalty bedeutet Disqualifikation.
Penalty-Struktur:
Da nicht nur der Radfahrer selbst, sondern auch die gesamte Mannschaft sowie deren Wohnmobile und Medienautos dem Fahrer zugerechnet werden, werden Verstöße dieser Begleitfahrzeuge dem jeweiligen Fahrer zugerechnet. Unkenntnis der Regeln schützt vor Strafe nicht.
Die Penaltystruktur kann auch angepasst werden, um eine des Vergehens angepasste Strafe vergeben zu können.
Penalties können auch aufgrund von Video- und Fotobeweisen vergeben werden.
Außergewöhnliche Ereignisse können dazu führen, dass der Fahrer Zeitgutschriften erhält. Die Entscheidung zur Vergabe von Zeitgutschriften hat ausschließlich die Rennleitung. Eine hohe Anzahl an Penalties kann sich bei der Vergabe von Zeitgutschriften negativ auswirken.
Die Penalties und Zeitgutschriften sind während des Rennens auf der Homepage ersichtlich
Die angesammelten Zeitstrafen sowie die Differenzzeit zur offiziellen Startzeit müssen in der Penalty – Box abgesessen werden.
Sollten auf den letzten Kilometern Regelverstöße geahndet werden, werden diese auf die Zielzeit aufgerechnet.
Folgende schwerwiegende Regelverstöße werden sofort mit Disqualifikation geahndet:
Sollte eine Disqualifikation mehr als zweimal erfolgt sein, wird der jeweilige Fahrer für das Race Around Austria lebenslang gesperrt.
Straßenbaustellen (aufgerissener Asphalt, Schotterstraße, etc) dürfen IM PACE CAR passiert werden. In Baustellen muss nicht Rad gefahren werden, es kann die Baustelle aber auch mit dem Rad passiert werden. Wir nehmen Rücksicht auf das Material. Teilweise kommen wir auch zu Baustellen, an denen Radfahren am Rennrad auch kaum möglich ist. Sobald die Straße wieder passierbar ist, muss das Rad wieder mit Muskelkraft bewältigt werden. Ist eine Ampelregelung eingerichtet, ist es nicht erlaubt, die Baustelle (bei rot) mit dem Rad zu umfahren.
Das Race Around Austria führt über nicht gesperrte Straßen und unterliegt daher der Straßenverkehrsordnung. Daher gelten folgende Regelungen:
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Ganz besonders wird auf Ampeln und Stopp-Schilder hingewiesen. Alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung resultieren in einem Penalty.
Die Fahrer und Teams sind verpflichtet, an der Rennbesprechung (Pre-Race – Meeting) sowie zur technischen Abnahme zu erscheinen. Der Zeitplan befindet sich auf der Race Around Austria Homepage. Jeder Fahrer ist zudem verpflichtet, an der Startnummernausgabe teilzunehmen.
Alle Mannschaftsmitglieder, Crewmitglieder und Fahrer müssen die Haftungsausschluss – Erklärungen bis zum Vortag des Starts im Rennbüro abgegeben haben.
Jede Mannschaft hat der Organisation zwei inländische Mobiltelefonnummern bekannt zu geben, unter denen sie während des Rennens erreichbar sind.
Das Rennen wird mittels GPS Tracking überwacht. Das Gerät hat sich während des Rennens im eingeschalteten und funktionsfähigem Zustand im oder am Pace - Car zu befinden. Ein nicht funktionierendes Gerät ist unverzüglich der Rennleitung zu melden.
Der Übergang von einer Zeitstation zur anderen darf nur in Pace-Car - Begleitung vor sich gehen, um eine exakte Durchgangszeit zu bekommen.
Ein eigenständiges Melden der Durchgangzeit per Telefon ist nicht nötig.
Bei der Ausgabe der GPS - Tracker ist eine Leihgebühr von € 100,- zu entrichten, die nach dem Rennen bzw. nach Rückgabe des GPS-Trackers wieder erstattet wird.
Die Crew/Mannschaft muss die Rennleitung in folgenden Fällen unverzüglich telefonisch informieren:
Jeder Teilnehmer des Race Around Austria muss das Rennen mit mindestens einem vierrädrigen Begleitfahrzeug absolvieren. Dieses Fahrzeug muss als Pace – Car ausgestattet sein. Für dieses Pace Car müssen mindestens zwei Personen fahrtüchtig sein. Für jeden Betreuer müssen pro Tag mindestens 5 Stunden Schlaf eingerechnet werden.
Eine Höchstzahl an Begleitfahrzeugen gibt es nicht. Da der Radfahrer in der Nacht aber nur in Begleitung des Pace Cars die Fahrt fortsetzen darf, empfiehlt sich im Fall eines Defekts und zur Regeneration ein zweites Begleitfahrzeug.
Jedes Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Auf eine ausreichende Versicherung wird hingewiesen. Zusätzlich muß Winterausrüstung mitgeführt werden (sollten keine Winterreifen montiert sein, müssen Schneeketten im Auto sein).
Bei der technischen Abnahme werden die Fahrzeuge auf ihre Renntauglichkeit inspiziert.
Alle Begleitfahrzeuge haben sich (mit Ausnahme des Pace Cars während der Begleitung des Radfahrers) in normalem Straßenverkehrstempo zu bewegen. Staus sind zu vermeiden. Sogenanntes Caravaning (langsames Fahren hintereinander mit mehreren Begleitfahrzeugen) ist verboten.
Bei starkem Verkehr bzw. stark befahrenen Straßen bei Tag hat die Betreuung des Radfahrers als "Leapfrog" zu erfolgen. Das heißt, dass der Radfahrer nicht vom Pace Car verfolgt werden darf, sondern das Auto in normalem Straßenverkehrstempo vorfahren muss, sie eine geeignete Parkmöglichkeit suchen muss und die Betreuung vom Straßenrand aus zu erfolgen hat.
Zusätzlich angebrachte Lichter sind auf den Begleitfahrzeugen gesetzlich nicht erlaubt. Aus §102 Abs. 2 Z3 KFG ergibt sich, dass die Warnblinkanlage eingeschaltet werden darf, wenn der Lenker andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren warnen will. Wir empfehlen daher das Fahren mit eingeschaltener Warnblinkanlage, wenn dem Radfahrer gefolgt wird, um auf die langsame Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.
Die Windschutzscheibe, das linke und das rechte Fenster müssen frei bleiben, um optimale Sicht zu gewährleisten. Auf der Motorhaube muss in der Mitte eine 50x40 cm große freie Fläche bleiben, an der die Startnummer angebracht wird.
Auf der Rückseite des Pace Cars sind die Aufkleber „ACHTUNG RADRENNEN“ und „RACE AROUND AUSTRIA“ anzubringen (Auch die Sicht nach hinten muss frei bleiben!). Ebenso sind die runden Race Around Austria - Aufkleber anzubringen. Die Aufkleber befinden sich in den Startunterlagen.
Jeder Radfahrer muss von einem Pace Car betreut werden. In Nachtzeiten muss sich das Pace – Car permanent hinter dem Radfahrer befinden. Am Tag kann sich das Pace – Car hinter dem Radfahrer befinden, dies muss aber nicht permanent der Fall sein. Regel 23 ist zu beachten!!!
Externe Musikanlagen dürfen auf dem Auto installiert werden, beim Betrieb ist aber, vor allem in der Nacht oder in bewohntem Gebiet und in Naturschutzgebieten auf angemessene Lautstärke zu achten.
Für orange Blinklichter hinten am Auto, wie diese bei Pace Cars üblich sind, gibt es keine gesetzliche Regelung. Wir empfehlen diese weder, noch verbieten wir sie. Es bleibt Sache der Teilnehmer.
Während der Begleitung des Radfahrers muss beim Pace-Car die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
Der Radfahrer darf pro Stunde nur 6 Mal max. eine Minuten lang aus dem Pace Car betreut werden, sofern es die Verkehrsverhältnisse zulassen. Würden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, muss der Radfahrer vom Straßenrand aus betreut werden (Enge Straßen, Unübersichtlichkeit, Rush-Hour, viel Verkehr).
Als Pace – Car darf kein Wohnmobil verwendet werden. Nur in Notfällen bei Nacht darf auf ein Wohnmobil (maximal 6 Stunden lang) zurückgegriffen werden. In diesem Fall ist die Rennleitung darüber zu informieren. Nicht als Notfall gelten Tanken, Toilettengänge, Pausen etc. In diesen Fällen hat auch der Radfahrer kurz anzuhalten.
Spionage bei anderen Teams und Einzelfahrern ist möglich. Die andere Crew bzw. der andere Fahrer darf dadurch aber nicht behindert werden. Spionage ist nur gestattet, wenn dies mit Autos passiert, die von der Beklebung her eindeutig dem Race Around Austria zugeordnet werden können. Die Grenze der Spionage ist die schikanöse Ausübung, in diesem Fall kann ein Penalty verhängt werden.
Der Radfahrer darf die Route nicht verlassen. Ausnahmen: Zufahrten zu Schlafplätzen, Notfälle. Der Radfahrer darf in keinem Fall von Personen oder Fahrzeugen angeschoben werden. Die Teilnehmer dürfen von anderen Radfahrern begleitet werden. In keinem Fall darf dem Radfahrer aber in irgendeinem Fall Windschatten (auch von fremden Fahrzeugen) erhalten. Radfahren mit defektem Rad ist nicht erlaubt, schieben des Fahrrads ist in diesem Fall aber erlaubt. Treffen zwei Fahrer aufeinander, dürfen diese nebeneinander fahren (ohne zeitliche Begrenzung). In diesem Fall sind sie aber nur von einem Pace Car zu begleiten. Hintereinander fahren ist nicht erlaubt, ein Windschattenkorridor von 100m (!) ist einzuhalten. Überholvorgänge müssen zügig durchgeführt werden.
Bei Stopp-Tafeln oder roten Ampeln darf sich der Radfahrer an keinen beweglichen Fahrzeugen oder Personen anhalten, um das Gleichgewicht zu halten.
Es darf keine Verbindung zwischen Fahrrad und dem Radfahrer bestehen (ausgenommen Klickpedale). Sauerstoffleitungen sind ebenso verboten wie Kabeln oder Wasserschläuche. Im Fall eines Doping – Tests oder der Entgegennahme eines Penalties wird bzw. kann der Radfahrer angehalten werden. Diese Zeiten werden nicht gutgeschrieben.
Radfahrer haben immer die äußerst rechte Fahrspur zu benutzen, werden sie vom Pace Car aus betreut, darf dies nur von der Beifahrerseite aus passieren.
Gibt es neben der Straße einen Radweg, kann dieser vom Teilnehmer (ohne Pace-Car Begleitung bei Tag) benutzt werden. Er kann sich aber auch auf der Straße bewegen. Bei extrem viel Verkehr empfehlen wir aber die Benutzung des Radweges.
Vor, während und nach dem Rennen hat der Radfahrer, soweit es ihm zumutbar ist und die Situation es ermöglicht, mit den Medien zu kooperieren. Unfreundlichkeit, unbegründetes Verweigern der Zusammenarbeit kann mit einem Penalty bestraft werden.
iPods sind erlaubt, solange die Lautstärke so niedrig ist, dass der Fahrer dadurch im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Nur ein Kopfhörer darf im Ohr verwendet werden, ein Ohr muss während des ganzen Rennens frei bleiben.
Auch alle Crewmitglieder haben vor Startantritt bis zum Vortag des Rennstarts die Haftungsfreistellungserklärungen zu unterzeichnen und im Rennbüro abzugeben.
Der Radfahrer ist für das Verhalten der Crew verantwortlich. Fehler werden dem Fahrer zugerechnet.
Fairness gegenüber anderen Rennteilnehmern steht beim Race Around Austria an oberster Stelle. Das Verhalten in dieser Hinsicht ist der Rennleitung ein großes Anliegen.
Dem Radfahrer darf nur mit dem Pace – Car gefolgt werden. Am Tag muss der Radfahrer nicht immer vom Pace – Car begleitet werden. Bildet sich hinter dem Pace Car daher am Tag ein Stau (ca. 3-4 Fahrzeuge), hat das Pace – Car diese passieren zu lassen (Einfahrt in eine Seitenstraße, Überholen des Radfahrers und warten in einer Einfahrt). Wird der Fahrer nicht vom Pace – Car begleitet, so hat sich dies in normaler Straßengeschwindigkeit zu bewegen.
Zur Kommunikation mit dem Radfahrer empfiehlt sich ein Mikrofon mit Außenlautsprecher, um ihm so den Weg zu weisen. Bezüglich Lautstärke ist gerade in der Nacht auf einen sehr leisen Betrieb zu achten.
Bleiben Begleitfahrzeuge stehen, ist so zu parken, dass der Verkehr dadurch nicht gestört wird.
Übergaben aus dem Auto dürfen nur passieren, wenn die (Gegen!)-Verkehrssituation dies zulässt. Der Radfahrer darf aus dem Auto maximal 6 Mal maximal eine Minute pro Stunde betreut werden.
Der betreuende Betreuer darf sich dabei mit dem Körper nicht aus dem Auto lehnen, den Radfahrer weder festhalten, noch darf sich der Radfahrer am Auto selbst bzw. am Betreuer anhalten.
Wird ein Teilnehmer von einem Anderen überholt hat der Überholvorgang folgendermaßen abzulaufen:
Das vordere Pace Car lässt den Radfahrer auf der Beifahrerseite innen vorbei, indem es die Geschwindigkeit drosselt und innen den Weg freimacht. Nun befinden sich beide Fahrer im Lichtkegel eines Pace Cars. Setzt sich ein Fahrer vom anderen nun ab, hat das vordere Pace Car hintere Pace Car überholen zu lassen. Der hintere Radfahrer hat nun wieder 100m Abstand zum vorderen Pace Car einzuhalten.
Entscheiden sich die beiden Fahrer, längere Zeit nebeneinander (KEIN WINDSCHATTEN!!!) zu fahren, dürfen Sie nur von einem Pace Car betreut werden. Das andere Pace Car hat sich in dieser Zeit nicht hinter den Radfahren zu befinden, und muss mit normaler Straßengeschwindigkeit vorfahren und bei einer geeigneten Parkmöglichkeit zu warten.
Diese Bestimmungen gelten: Eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang sowie bei Nebel und schlechter Sicht.
In diesen Zeiten dürfen die Radfahrer ihre Fahrt nur fortsetzen, wenn sie vom Pace Car begleitet werden. Die Lichter müssen am Rad montiert sein. Stoppt das Pace Car, so muss auch der Radfahrer die Fahrt stoppen. Der Radfahrer darf sich nicht weiter als 20m vom Fahrzeug nach vorne entfernen. Diese Regel ist wichtig und ersetzt anders lautende Regelungen bezüglich Übergaben, Stadtverkehr, Staubildungen etc. Sicherheit des Radfahrers geht in der Nacht vor Verkehrsbehinderungen.
Wir empfehlen, dass Crewmitglieder und Betreuer in der Nacht leuchtende Kleidung tragen.
Private Filmteams sind möglich, aber anmeldebedürftig. Fehler und Regelverletzungen sind dem Radfahrer zuzurechnen. Die Fahrzeuge der Mediencrew müssen zwar registriert, aber nicht technisch abgenommen werden.
Die Regeln sind auch für Teamfahrer anzuwenden. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:
Es muss immer mindestens ein Fahrer die Strecke zurücklegen (Pausen sind aber natürlich erlaubt). Sollten mehrere Fahrer einer Mannschaft unterwegs sein, ist das ebenfalls erlaubt. Windschattenfahren innerhalb der Mannschaft ist ebenfalls erlaubt.
Verfährt sich das Team, kann ab irgendeiner Stelle, an der die Mannschaft schon vorbeigekommen ist, ein anderer Teamfahrer das Rennen fortsetzen.
Fahrerwechsel sind als gefährlich einzustufen, da andere Verkehrsteilnehmer nicht wissen, was hier passiert. Daher gelten folgende Regeln für die Übergabe zwischen den Fahrern:
Fahrerwechsel darf nur stattfinden, wenn dies die Verkehrssituation zulässt. Keine fliegenden Wechsel dürfen in Stadtgebieten, hohem Verkehrsaufkommen, in der Nähe von Kreuzungen oder Ampeln erfolgen.
Für fliegende Wechsel gilt:
Der übernehmende Fahrer wartet in langsam rollendem Tempo auf den übergebenden Fahrer und auf das Pace Car. Befinden sich die beiden Fahrer auf gleicher Höhe, gilt dies als Übergabe, ohne dass die beiden Fahrer sich berührt haben müssen. Nun überholt das Pace Car den aussteigenden Fahrer und begleitet den Neuen oder nimmt den aussteigenden Fahrer auf (nur bei Tag möglich).
Wechselaktionen in der Nacht müssen im Lichtkegel des Pace Cars vor sich gehen. Der übernehmende Fahrer darf die Fahrt erst im Lichtkegel des Pace Cars aufnehmen. Das Tempo ist so zu reduzieren, dass ein gefahrloser Wechsel möglich ist.
Im Zweifelsfall ist beim Wechsel kurz anzuhalten und das Rennen mit dem neuen Fahrer neu aufzunehmen.
Mautstraßen:
Großglockner, die Gerlos Alpenstraße und die Silvretta Hochalpenstraße sind gebührenpflichtige Straßen.
Großglockner Hochalpenstraße: Der Teilnehmer selbst darf die Straße mautfrei passieren, Begleitfahrzeuge sind unter Tags mautpflichtig und müssen an der Mautstelle ein Ticket lösen. Abends gibt es verbilligte Tarife und die Durchfahrt in der Nacht ist kostenlos. Der Veranstalter sowie die Großglockner Hochalpenstraße befreit sich in dieser Zeit aber jeglicher Haftung, da die Straße in der Nacht nicht überwacht wird und die erste Kontrollfahrt der Großglockner Hochalpenstraßen AG erst wieder am Morgen stattfindet. Wir weisen daher auf erhöhte Vorsicht hin. Eine Spur bei der Mautstelle ist immer ohne Schranken – auch in der Nacht. Bitte diese benutzen. Tarife und Preise: http://www.grossglockner.at
Gerlos Alpenstraße: Mautpflichtig von ca. 07:00 – 22:00 Uhr, ansonsten ist sie für Kraftfahrzeuge frei befahrbar. Radfahrer sind generell frei. Tarife und Preise unter: http://www.gerlosstrasse.at
Begleitfahrzeuge, die sich die Maut unter Tags sparen wollen, können die alte Gerlosstraße benutzen. Diese ist jedoch sehr schmal und schlechtem Asphalt. Für größere Fahrzeuge wie Wohnmobile ist sie als absolut ungeeignet und unbefahrbar.
Silvretta Hochalpenstraße: Auch hier gibt es eine ähnliche Regelung wie am Großglockner: Die Straße ist von ca 06:30 Uhr – 20:00 Uhr gebührenpflichtig. Passieren die Teilnehmer die Straße bei Nacht, fällt für Kraftfahrzeuge keine Maut an. Tarife und Preise unter: http://www.silvretta-bielerhoehe.at
Umfahrungen für zusätzliche Begleitfahrzeuge sind über Landeck-Bludenz auf der Inntal-Autobahn oder auf der Bundesstraße möglich.
Durch die unterschiedlichen Ankunftszeiten der Teilnehmer können wir daher keine Generaltickets für die Mautstraßen zur Verfügung stellen. Wir bitten um Verständnis!
Bezüglich Start- und Ziel sind folgende zusätzliche Regeln zu befolgen:
Hier gibt´s den ersten Entwurf der original RACE AROUND...
Schärding ist Start- und Zielort des RACE AROUND AUSTRIA...